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   RFH, 14.04.1931 - VI A 2079/29   

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RFH, 14.04.1931 - VI A 2079/29 (https://dejure.org/1931,179)
RFH, Entscheidung vom 14.04.1931 - VI A 2079/29 (https://dejure.org/1931,179)
RFH, Entscheidung vom 14. April 1931 - VI A 2079/29 (https://dejure.org/1931,179)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 19.06.1975 - VIII R 13/74

    Entnahme - Eindeutige Entnahmehandlung - Feststellung einer Entnahmehandlung -

    In einem Zeitpunkt, in dem diese Auswirkung abzusehen ist, ist eine Einflußnahme auf den Steuertatbestand nicht mehr zulässig (vgl. z. B. Urteil des RFH vom 14. April 1931 VI A 2079/29, RStBl 1931, 348; auch BFH-Urteil vom 5. Februar 1970 IV 186/64, BFHE 99, 26, BStBl II 1970, 492).
  • BFH, 12.11.1964 - IV 99/63 S

    Ausweisung eines Wohnhauses als Betriebsvermögen - Rechtfertigung der Aufteilung

    Denn auch die langfristige Verpfändung eines Wohngebäudes für Betriebskredite ist für die Abgrenzung von notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen und von Privatvermögen besonders dann ohne Bedeutung, wenn das Gebäude eigenen Wohnzwecken des Kaufmanns dient und deshalb notwendiges Privatvermögen ist (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 2079/29 vom 14. April 1931 und VI A 778/35 vom 6. November 1935, RStBl 1931 S. 348 und 1936 S. 278, und Urteil des Bundesfinanzhofs IV 304/63 S vom 13. August 1964, Slg. Bd. 80 S. 78).
  • BFH, 26.09.1958 - VI 153/56 U

    Einordnung der Bausparkassenbeiträge als Sonderabgaben bei Verwendung des

    Der betrieblich genutzte Teil des Gebäudes sei auch nicht unerheblich im Sinne der Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 2079/29 vom 14. April 1931 (RStBl 1931 S. 348) und VI A 778/35 vom 6. November 1935 (RStBl 1936 S. 278).
  • BFH, 13.08.1964 - IV 304/63 S

    Einordnung eines verpfändeten Grundstücks für eine Betriebsschuld in das

    Der Reichsfinanzhof ging im allgemeinen davon aus, daß die Belastung eines Grundstücks für Betriebskredite für sich allein das Grundstück nicht zum notwendigen Betriebsvermögen mache, weil es sachlich nicht gerechtfertigt sei, unterschiedlich zu entscheiden, je nachdem ob der Kaufmann ein Grundstück mit Privathypotheken belaste und die so gewonnenen Mittel dem Betrieb zuführe, oder ob er das Grundstück unmittelbar für Betriebsschulden verpfände (Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 2079/29 vom 14. April 1931 und VI A 778/35 vom 6. November 1935, RStBl 1931 S. 348 und 1936 S. 278).
  • BFH, 17.11.1960 - IV 102/59 U

    Behandluhng von Wirtschaftgütern als gewillkürtes Betriebsvermögen - Erfordernis

    Hieraus ergibt sich nach Auffassung des Senats, daß der Bf. die Grundstücke nur insoweit als Betriebsvermögen behandeln wollte, als sie eigenbetrieblich genutzt werden (vgl. auch Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 2079/29 vom 14. April 1931, RStBl 1931 S. 348).
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